Sitzung: 14.04.2016 2016/GR/045
Beschluss: beschlossen
Planungsbereich
nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vierleite“
Es ist geplant, auf dem Wohnhaus eine Dachgaube zu errichten. Gemäß
Bebauungsplan sind keine Dachausbauten sowie kein Dachaufbau und kein Kniestock
zulässig. Gemäß Planunterlagen ist das Dachgeschoss bereits ausgebaut.
Für die Errichtung der Dachgaube wurde eine Befreiung beantragt, da für
eine zeitgemäße Nutzung des Bades eine Vergrößerung des Raumbedarfs nötig ist
und die Errichtung der Gaube die wirtschaftlichste Lösung ist.
Beschluss:
Für die beantragte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0