Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vierleite“

Es ist geplant, auf dem Wohnhaus eine Dachgaube zu errichten. Gemäß Bebauungsplan sind keine Dachausbauten sowie kein Dachaufbau und kein Kniestock zulässig. Gemäß Planunterlagen ist das Dachgeschoss bereits ausgebaut.

Für die Errichtung der Dachgaube wurde eine Befreiung beantragt, da für eine zeitgemäße Nutzung des Bades eine Vergrößerung des Raumbedarfs nötig ist und die Errichtung der Gaube die wirtschaftlichste Lösung ist.

 

Beschluss:

Für die beantragte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0