Das Organisationsgutachten der ALLEVO Kommunalberatung hat u. a. ergeben, dass in der Verwaltung eine Personalunterdeckung vorhanden ist und nur durch eine Personalmehrung vorhandene Pflichtaufgaben wahrgenommen werden können. Darüber hinaus wird die Überführung des Bauamtes in die VG sowie die Anpassung der räumlichen Verhältnisse empfohlen. Die Gemeinschaftsversammlung der VG hat sich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung einstimmig für die Umsetzung dieser Empfehlungen ausgesprochen. Aufgrund der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im lfd. HHJ ist eine Nachtragshaushaltssatzung (Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 40 ff KommZG und. Art. 63 ff der Gemeindeordnung) zu erlassen. Der Kämmerer stellt den Entwurf vor. Demnach stellt sich der Nachtragshaushaltsplan folgendermaßen dar: 

 

Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.486.200,00 € (alt: 1.343.300,00 €)
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

103.400,00 € (alt: 55.000,00 €)

ab.


Im Vergleich zum bisherigen Haushalt 2016 entspricht dies eine Mehrung im Gesamtvolumen in Höhe von 191.300,00 €. Die Mehrung ist durch die o. g. Beschlüsse begründet.

Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2016 ergeben:

 

1.   Verwaltungsumlage
2016:               1.030.500,00 €
2016 neu:        1.125.000,00 €
ergibt eine Mehrung von 107.200,00 €.

2.    Investitionsumlage
2016:               0,00 €
2016 neu:         0,00 €

Der Stellenplan „Beschäftigte TVÖD“ umfasst neu 17,69 Stellen (alt: 12,19 Stellen).

Beschluss:

1.     Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft billigt die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 inklusive dem Stellenplan in der vorliegenden Form.

2.     Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, die Anpassung des vorliegenden Finanzplans für die Jahre 2015 - 2019 (Teil IV des Haushaltsplanes 2016) anzuerkennen.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0