Sitzung: 18.04.2016 2016/VGV/017
Das Organisationsgutachten der ALLEVO
Kommunalberatung hat u. a. ergeben, dass in der Verwaltung eine
Personalunterdeckung vorhanden ist und nur durch eine Personalmehrung
vorhandene Pflichtaufgaben wahrgenommen werden können. Darüber hinaus wird die
Überführung des Bauamtes in die VG sowie die Anpassung der räumlichen
Verhältnisse empfohlen. Die Gemeinschaftsversammlung der VG hat sich im
nicht-öffentlichen Teil der Sitzung einstimmig für die Umsetzung dieser
Empfehlungen ausgesprochen. Aufgrund der in diesem Zusammenhang entstehenden
Kosten im lfd. HHJ ist eine Nachtragshaushaltssatzung (Art. 10 VGemO i. V. m.
Art. 40 ff KommZG und. Art. 63 ff der Gemeindeordnung) zu erlassen. Der
Kämmerer stellt den Entwurf vor. Demnach stellt sich der Nachtragshaushaltsplan
folgendermaßen dar:
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.486.200,00 € (alt: 1.343.300,00 €)
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
103.400,00 € (alt: 55.000,00 €)
ab.
Im Vergleich zum bisherigen Haushalt 2016 entspricht dies eine Mehrung im Gesamtvolumen
in Höhe von 191.300,00 €. Die Mehrung ist durch die o. g. Beschlüsse begründet.
Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber
dem Haushaltsplan 2016 ergeben:
1.
Verwaltungsumlage
2016: 1.030.500,00
€
2016 neu: 1.125.000,00 €
ergibt eine Mehrung von 107.200,00 €.
2.
Investitionsumlage
2016: 0,00 €
2016 neu: 0,00 €
Der Stellenplan „Beschäftigte TVÖD“ umfasst neu 17,69
Stellen (alt: 12,19 Stellen).
Beschluss:
1.
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft billigt die Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 inklusive dem Stellenplan in der vorliegenden Form.
2.
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft beschließt, die Anpassung des vorliegenden Finanzplans
für die Jahre 2015 - 2019 (Teil IV des Haushaltsplanes 2016) anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0