Sitzung: 21.07.2016 2016/GR/048
Im Rahmen einer Verkehrschau mit der PI Ebermannstadt und dem zuständigen Verkehrssachbearbeiter, Herrn Lies, am 18.05.2016 wurde festgestellt, dass in Dürrbrunn bisher nur die Straße „Im Grund“ mit „Zone 30“ beschildert ist.
Die Verkehrsschau empfiehlt aus Gründen der Verkehrssicherheit und Klarheit, in Dürrbrunn flächendeckend „Zone 30“ einzuführen.
Von Unterleinleiter kommend wäre vor der Einmündung "Im Grund" an der FO 9 ein „Zone 30-Schild“ anzubringen, von Norden kommend nach dem Ortsschild das zweite Schild, im Bereich der „Langen Meile“ von Süden kommend vor der Einmündung „Geitschelweg“ das dritte Schild, vom Melmberg ortseinwärts zu Beginn des Ortes ein viertes Schild. Die bisher „Im Grund“ angebrachten Schilder entfallen.
Der
Vorschlag der Verkehrsschau wird im Gemeinderat ausführlich diskutiert. Hierbei
wird Sinnhaftigkeit und Nutzen einer Neuregelung hinterfragt.
Für
die Einrichtung einer „30er-Zone“ spricht sicher die Chance auf Gewinnung von
mehr Verkehrssicherheit durch eine Verlangsamung des Verkehrs, gerade
hinsichtlich der Situation, dass in Dürrbrunn keine Gehwege vorhanden sind.
Gerade im Bereich des Spielplatzes in Dürrbrunn könnte an zusätzlicher
Verkehrssicherheit gewonnen werden.
Jedoch
kamen bisher kaum Beschwerden aus der Bevölkerung und die etwaige Einrichtung
der „30er-Zone“ basiert nicht auf Anträgen aus der Bürgerschaft.
Insgesamt
bleibt festzuhalten, dass durch eine Einrichtung der Schilderwald in Dürrbrunn
weitestgehend entfallen würde. Bauliche Schikanen zur Verkehrsverlangsamung
sind rechtlich nicht zugelassen und daher keine Alternative.
Nach
einer ausführlichen Diskussion kommt der Gemeinderat zur Entscheidung.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung der Verkehrsschau an und beschließt, im gesamten Ortsbereich Dürrbrunn „Zone 30“ anordnen zu lassen.
Jedoch soll die Anordnung ab Aufstellung der Schilder zunächst nur für 1 Jahr gelten. Nach dieser „Probezeit“ sollen die Erfahrungen wieder im Gemeinderat diskutiert und über die endgültige Anordnung Beschluss gefasst werden.
Der Vorsitzende ist ferner dazu aufgerufen, diese Thematik
ebenfalls in der kommenden Bürgerversammlung aufzugreifen, um ein Meinungsbild
bei der Bevölkerung einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 8 : 2