Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 34 BauGB – Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile

Das beantragte Bauvorhaben wurde bereits errichtet. Die Nachbarunterschrift fehlt.

 

Beschluss:

Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Dem bereits errichteten Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0

(GR Knoll ist bei der Abstimmung nicht anwesend).