Sitzung: 22.09.2016 2016/GR/049
Beschluss: beschlossen
Planungsbereich nach
§ 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Helmersleite“
Der Bebauungsplan sieht bei einer Bauweise E+U mit einer Dachneigung von 25° – 28° keinen Kniestock und keine Dachaufbauten vor.
Auf der Südwest-Seite sind bereits zwei kleinere Dachgauben genehmigt und errichtet worden.
Der Bauantrag sieht vor, diese beiden Dachgauben durch eine größere zu ersetzen. Außerdem soll auf der Nordost-Seite eine neue Dachgaube entstehen.
Im Baugebiet wurde bereits mehreren Bauvorhaben mit Dachaufbauten zugestimmt und genehmigt.
Beschluss:
Es wird Befreiung erteilt in Bezug auf die Errichtung von zwei Dachgauben mit einer Dachneigung von 22°.
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0