Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Helmersleite“

Der Bebauungsplan sieht bei einer Bauweise E+U mit einer Dachneigung von 25° – 28° keinen Kniestock und keine Dachaufbauten vor.

Auf der Südwest-Seite sind bereits zwei kleinere Dachgauben genehmigt und errichtet worden.

Der Bauantrag sieht vor, diese beiden Dachgauben durch eine größere zu ersetzen. Außerdem soll auf der Nordost-Seite eine neue Dachgaube entstehen.

 

Im Baugebiet wurde bereits mehreren Bauvorhaben mit Dachaufbauten zugestimmt und genehmigt.

 

Beschluss:

Es wird Befreiung erteilt in Bezug auf die Errichtung von zwei Dachgauben mit einer Dachneigung von 22°.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0