Sitzung: 08.11.2016 2016/VGV/016
Ausgangssituation:
Vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2015 in der Sitzung vom 27.10.2016 geprüft. Es wurden dabei die Belege des Vermögenshaushaltes lückenlos überprüft. Auch wurde eine stichprobenweise Überprüfung der Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes vorgenommen, vor allem aus dem Deckungsring „Sachausgaben“. In den Fällen, bei denen die tatsächlichen Ansätze im Vergleich zu den Planansätzen deutlich unterschritten waren, wurden diese aufgrund der Erläuterungen des Kämmerers für stichhaltig und sachgerecht befunden. In der Niederschrift vom 27.10.2016 wurde vermerkt, dass sich im Rahmen der Prüfung keine Beanstandungen ergaben und somit keine Feststellungen getroffen wurden.
Abschlussergebnis 2015:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen ( bereinigte Soll-Einnahmen) 1.234.062,01 €
Ausgaben ( bereinigte Soll-Ausgaben) 1.234.062,01
€
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen ) 60.323,81 €
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben) 60.323,81 €
Fehlbetrag 0,00
€
Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste 0,00
€
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
Haushaltsausgabereste 0,00
€
In den Rechnungsergebnissen
sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt 60.323,81 €
Überschuss – Rücklagenzuführung 50.445,71 €
Hinweis:
Der Überschuss ist u.a. darin begründet, dass im Bereich der Sachausgaben
und der Personalausgaben geringer Ausgaben getätigt und aufgrund eines Personalwechsels
die entstandenen Ausbildungskosten erstattet wurden.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der VG, Ratsmitglied Herr Peter Schmitt, stellt den Antrag Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
stellt die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das
Rechnungsjahr 2015 gem. Art. 102 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 27 KommZG und Art. 10
VGemO fest.
Der Entlastung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
(Die Vorsitzende enthält sich.)