Ausgangssituation

Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt für das Jahr 2017 aufgestellt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.627.100,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.000,00 €

ab.


Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2016 ist dies ein Mehrung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 140.900,00 €.

Die Mehrung durch Übernahme Bauamt, Tarifanpassung 2017, Stelle Kassenleiter + Controller, Kalkulatorische Kosten, Mietanpassung – neue Flächenverteilung sowie die Bundestagswahl begründet.

Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Investitionen für 2017 auf insgesamt 54.000,00 €, neben den allgemeinen Ansätzen im Bereich EDV und Anschaffung von Arbeitsgeräten- u. maschinen bzw. Büromöbeln, ist noch die dringende Anschaffung eines neuen Servers eingeplant.

Bei den Verwaltungs- und Investitionsumlagen haben sich folgende Änderungen gegenüber 2016 ergeben:

 

1.   Verwaltungsumlage
2016:     1.125.000,00 €
2017      1.307.600,00 €
ergibt eine Mehrung von 182.300,00 €.

Im Vergleich zu 2016 ist der Anstieg der Verwaltungsumlage höher als die Mehrung des Verwaltungshaushaltes, da 2016 zur Entlastung der Verwaltungsumlage eine Rücklagenentnahme vorgenommen wurde.

2.    Investitionsumlage
2016:               0,00 €
2017:      54.000,00 €

Für das Jahr 2017 ist eine Investitionsumlage festzusetzen, da die bestehende Rücklage zum Ausgleich des Haushaltes 2016 herangezogen wurde.

Die Rücklage beträgt zum 31.12.2016 113.102,00 € (geplante Entnahme für 2016 111.400,00 €).

Im Jahr 2017 ist kein Sollfehlbetrag aus dem Jahr 2015 auszugleichen.

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Ein Ratsmitglied fragt nach, ob es eine gesetzliche Grundlage zur Höhe der Rücklage gibt.

Antwort Hr. Krippel: Ja – Umfang sollte mindestens 1% betragen – das wären also etwa 16.000 Euro. Angesichts der Einsparungen u. a. der nicht besetzten Controller-Stelle gehe ich davon aus, dass diese Rücklage auflaufen wird.

 

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung für 2017 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

1.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020 (Teil IV des Haushaltsplanes 2017) anzuerkennen

2.    Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft beschließt, der Gemeinde Unterleinleiter bei der Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2017 eine Gutschrift von 5.000,00 € abzuziehen.

Hinweis zur Gutschrift in Höhe von 5.000,00 €:

 

Im Gegenzug für die Gutschrift wurde seit dem 1.1.2012 in der Gemeinde Unterleinleiter der bisherige Sprechtag mittwochs von 16 - 18 Uhr nicht mehr durchgeführt. Die dadurch von der VG eingesparten Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € werden der Gemeinde Unterleinleiter gutgeschrieben. Dies wird seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssatzung berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis: 10 : 0