Beschluss: beschlossen

Sanierung Allwetterplatz
Der Allwetterplatz wurde 1988 erbaut und ist im Laufe der Zeit bei Bedarf ausgebessert worden. Die Sanierung des Platzes wurde bei der Generalsanierung nicht vorgenommen.

Aktuell wird der Allwetterplatz für den Schulsport aller Klassen der Grund- und Mittelschule genutzt. Zusätzlich wird er genutzt von den Gruppen der Mittags- und Ganztagsbetreuung und als Spielfeld währen der Schulpausen.


Bei einer gemeinsamen Begehung des Platzes am 13.07.2015 mit Frau Meyer, Frau Knauer, Herrn Krieger, Herrn Wolderich, Herrn Lipfert und Herrn Krippel wurde festgestellt, dass der Platz aktuell in einem sehr schlechten Zustand ist. Aufgrund von Schäden im Unterbau sind Risse und Senkungen vorhanden.

Eine Sanierung des Platzes mit Erneuerung der Einfriedung ist dringend erforderlich.
Ein entsprechender Antrag wurde bereits 2016 auf Grundlage einer Kostenschätzung in Höhe von 100.000,00 € gestellt.
Aufgrund eines vorliegenden Angebotes betragen die geplanten Baukosten nun 153.443,00 €.
Ein berichtigter Antrag über 153.443,00 € wurde daher am 24.03.2016 nochmals bei der Regierung von Oberfranken gestellt.
Mit Schreiben der Regierung von Oberfrankn vom 10.08.2016 wird eine Förderung in Höhe von 91.000,00 € (Fördersatz 71 %) in Aussicht gestellt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahme in zwei Gewerke aufgeteilt wird, liegen die jeweiligen Auftragssummen unterhalb der Grenze von netto 100.000,00 €, somit wird seitens des Bauamtes der VG Ebermannstadt eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen.

Finanzierung:
Die notwendigen Mittel von 153.443,00 € sind im Haushalt veranschlagt (Haushalt 2017 + Haushaltsreste 2016).

 

Beschluss:

Der Schulverbandsausschuss beschließt, den Allwetterplatz zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge innerhalb des veranschlagten Haushaltsvolumens und bezüglich der Terminabstimmung im Einvernehmen mit dem Rektor zu vergeben. Dabei ist der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu beachten.

Der Schulverbandsausschuss ist nach Abschluss der Maßnahme darüber in Kenntnis zu setzen.


Abstimmungsergebnis: 9 : 0