Sitzung: 21.11.2016 2016/SVA/023
Beschluss: beschlossen
Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan des Schulverbandes
Ebermannstadt für das Jahr 2017 aufgestellt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.829.100,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 809.600,00 €
ab.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2016 ergeben sich folgende Änderungen:
1.
Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl vermehrt sich von bisher 552 (Stichtag: 1.10.2015) auf
549 Schüler. Der Umlage sind 508 Schüler (Vorjahr: 515 Schüler) zuzurechnen.
Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:
Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2015: 336
Schülerzahl 1.10.2016: 328
Minderung: 8
Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2015: 45
Schülerzahl 1.10.2016: 43
Minderung: 2
Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2015: 38
Schülerzahl 1.10.2016: 48
Mehrung: 10
Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2015: 48
Schülerzahl 1.10.2016: 43
Minderung: 5
Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2015: 20
Schülerzahl 1.10.2016: 19
Minderung: 1
Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2015: 28
Schülerzahl 1.10.2016: 27
Minderung: 1
Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2015: 515
Stand 1.10.2016: 508
Minderung: 7
Schulverbund Ebermannstadt-Kirchehrenbach:
Schülerzahl 1.10.2015: 27
Schülerzahl 1.10.2016: 24
Minderung: 3
Gastschüler:
Schülerzahl 1.10.2015: 10
Schülerzahl 1.10.2016: 17
Mehrung: 7
Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt lt. Stichtag 10.11.2016 585 Schüler, davon sind 168 Schüler aus
Nichtmitgliedsgemeinden. Eine Umlage wird seit 2012 nicht mehr erhoben.
2.
Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt. Es sind dies:
a) allgemeine
Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)
b) Umlage für
Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)
c) Umlage für
Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).
Dies wurde bei der
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 festgelegt.
Die einzelnen Verwaltungsumlagen entwickeln
sich wie folgt:
a) allgemeine Schulverbandsumlage für Grund- und
Mittelschule
Die
Verwaltungsumlage vermindert sich um 39.300,00 € von bisher 1.800.300,00 € auf
1.761.000,00 €.
Die Verminderung der Verwaltungsumlage beruht u. a. auf folgenden Tatsachen:
1. Senkung Aufwand
Schuldendienst
2. geringer
Personalkosten im Bereich der Musikschule
b) Verwaltungsumlage Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung erhöht sich von bisher 56.700,00
€ auf 57.900,00 €.
Die Mehrung der Umlage ergibt sich aus der Tatsache, dass der notwendige
Personalbedarf für die Betreuung der Schüler gestiegen ist.
Der Betrag von 57.900,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt.
c) Umlage für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung erhöht sich von bisher 31.600,00 € auf
42.400,00 €. Es werden im Schuljahr 2016/17 38 Kinder betreut (Vorjahr: 30)
Die Erhöhung der Umlage ergibt sich aus dem gestiegenen Personalkostenanteil im
Schülerzentrum für die Ganztagsbetreuung auf Grund der wesentlich höheren
Schülerzahl.
Der Betrag von 42.400,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt. Für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden
liegt eine Kostenübernahmeerklärung von einem Dritten vor.
3. Investitionsumlage
Die Investitionsumlage erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 76.500,00
€ und beträgt 76.500,00 €. Im Jahr 2016 wurde keine Umlage erhaben, da die
ungedeckten Kosten des Vermögenshaushaltes durch die Entnahme aus der Rücklage
gedeckt wurden.
Die Deckung der ordentlichen Tilgung ist durch die Zuführung zum Vermögenshaushalt
gewährleistet.
4. Schuldenstand und Kreditaufnahme
a) Schuldenstand
Der
Schuldenstand beträgt zum 31.12.2016: 8.765.354,47
€
b) Kreditaufnahme
Für
das Haushaltjahr 2017 ist keine Darlehensaufnahme veranschlagt.
5.
Musikschule
Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 2922
Zur Reduzierung des Defizits wurde zum
Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden
nur noch Gruppenunterricht angeboten wird, es sein denn, die ungedeckten werden
von einem Dritten übernommen.
Durch diese Maßnahmen konnte Personalkosten in Höhe von 40.000,00 € eingespart
werden. Die Anzahl der angemeldeten Musikschüler ist nur geringfügig gesunken.
6.
Hallenbad
Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 5700
Seit 2013 bietet eine Schwimmschule außerhalb der Schulzeiten Kurse im
Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu, dass sich die Einnahmen erhöht
haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für die Allgemeinheit auf einen Tag
reduziert. Aufgrund dieser Reduzierung konnte die Personalkosten für die Schwimmaufsicht
deutlich gesenkt werden. In den Öffnungszeiten für die Allgemeinheit wird die
Aufsicht ebenfalls von der Schwimmschule übernommen.
Für 2017 sind im Bereich des Unterhalts zusätzliche Fugenarbeiten eingeplant.
Aufgrund dieser Maßnahme konnte eine Senkung des Defizits erzielt werden.
7. Maßnahmen im Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt 2017 sind folgende investive Maßnahmen eingeplant:
- Sanierung Allwetterplatz (förderfähig) – Einstellung der Restkosten von
53.500,00 € - Gesamtkosten 153.443,00 € - Förderung 91.000,00 €
- Bedarf Rektor
- Anschaffung von neuen PCs für Mittagsbetreuung und Ganztagsschule
- Umrüstung Fluchtwegleuchten und Außenbeleuchtung auf LED-Technik.
Anhand einer Powerpointpräsentation stellt der Kämmerer Wolfgang Krippel
die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltes für den Schulverband Ebermannstadt für
das Haushaltsjahr 2017 dar. Dabei informiert er das Gremium über Veränderungen
im Vergleich zum Vorjahr, über den aktuellen Stand der Rücklage, über die
Schuldenentwicklung und über die Berechnung der Umlagen. Insbesondere wird auch
noch über die aktuelle Situation bei der Musikschule informiert.
Beschluss:
2. Der Schulverbandsausschuss
beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für 2017 zu erlassen und den
Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken
aufzustellen.
Die
Haushaltssatzung ist nach der Kenntnisnahme durch das Landratsamt Forchheim im
Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt
und der Stadt Waischenfeld zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0