Sitzung: 24.11.2016 2016/GR/051
Beschluss: beschlossen
Planungsbereich
nach § 34 BauGB – Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Geplant ist die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle. Die
eingeschossige Lagerhalle soll an ein bereits bestehendes Lagergebäude angebaut
werden. Die Dachkonstruktion besteht aus zwei einander entgegengesetzten
Pultdachflächen. Das Grundstück und die auf dem Grundstück vorhandenen
Bestandsgebäude werden bereits zu Lagerzwecken genutzt. Eine Nutzungsänderung
im Plangebiet ist nicht vorgesehen.
Die Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt sich durch das Gebot des
Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Die direkte Umgebung des Planbereichs ist
geprägt durch eine Einzelhausbebauung und das direkt an den Planbereich
angrenzende Altenpflegeheim. Da sich die geplante Nutzung des Gebäudes
lediglich auf die Lagerung beschränkt, ist eine Beeinträchtigung der Wohnverhältnisse
durch Immissionen (z. B. Lärm, Abgase etc.) für die umliegende Wohnbebauung und
das Pflegeheim nicht zu erwarten.
Aus städtebaulicher Sicht werden durch das Vorhaben weder das Ortsbild
noch die umgebenden Nutzungen negativ beeinflusst. Einer Erweiterung der
Lagerflächen kann somit zugestimmt werden.
Beschluss:
Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Der Gemeinderat
Unterleinleiter beschließt, der geplanten Erweiterung der landwirtschaftlichen
Lagerhalle das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0