Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 34 BauGB – Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Geplant ist die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle. Die eingeschossige Lagerhalle soll an ein bereits bestehendes Lagergebäude angebaut werden. Die Dachkonstruktion besteht aus zwei einander entgegengesetzten Pultdachflächen. Das Grundstück und die auf dem Grundstück vorhandenen Bestandsgebäude werden bereits zu Lagerzwecken genutzt. Eine Nutzungsänderung im Plangebiet ist nicht vorgesehen.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt sich durch das Gebot des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Die direkte Umgebung des Planbereichs ist geprägt durch eine Einzelhausbebauung und das direkt an den Planbereich angrenzende Altenpflegeheim. Da sich die geplante Nutzung des Gebäudes lediglich auf die Lagerung beschränkt, ist eine Beeinträchtigung der Wohnverhältnisse durch Immissionen (z. B. Lärm, Abgase etc.) für die umliegende Wohnbebauung und das Pflegeheim nicht zu erwarten.

 

Aus städtebaulicher Sicht werden durch das Vorhaben weder das Ortsbild noch die umgebenden Nutzungen negativ beeinflusst. Einer Erweiterung der Lagerflächen kann somit zugestimmt werden.

 

Beschluss:

Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, der geplanten Erweiterung der landwirtschaftlichen Lagerhalle das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0