Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemeindeschlüsselzuweisung 2017 - Erläuterung

Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs und gleicht die fehlende Eigensteuer- bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wird Mitte Dezember vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelt.

 

Für das Jahr 2017 wurde ein Wert von 396.540,00 € (Vorjahr: 298.316,00 €) festgesetzt, dies entspricht einer Mehrung von 32,93 %. Der Grund für diese Mehrung liegt darin, dass im Berechnungsbasisjahr 2015 die Einnahmen bei der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer deutlich niedriger waren als im Basisjahr 2014 für die Berechnung 2016. Die Steuerkraft der Gemeinde fiel somit im Basisjahr 2015 deutlich niedriger aus. Dies führt im Jahre 2017 zu einer höheren Gemeindeschlüsselzuweisung.

 

Entwicklung der letzten Jahre

 

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.