Sitzung: 19.01.2017 2017/GR/053
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gemeindeschlüsselzuweisung 2017 -
Erläuterung
Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des
kommunalen Finanzausgleichs und gleicht die fehlende Eigensteuer- bzw.
Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr
steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wird Mitte
Dezember vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelt.
Für das Jahr 2017 wurde ein Wert von
396.540,00 € (Vorjahr: 298.316,00 €) festgesetzt, dies entspricht einer Mehrung
von 32,93 %. Der Grund für diese Mehrung liegt darin, dass im Berechnungsbasisjahr
2015 die Einnahmen bei der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer deutlich
niedriger waren als im Basisjahr 2014 für die Berechnung 2016. Die Steuerkraft
der Gemeinde fiel somit im Basisjahr 2015 deutlich niedriger aus. Dies führt im
Jahre 2017 zu einer höheren Gemeindeschlüsselzuweisung.
Entwicklung
der letzten Jahre
Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.