Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB der Ortslage Dürrbrunn, Gemeinde Unterleinleiter. Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach. Die Scheune befindet sich auf den Flurstücken 108 sowie 104. Das Wohnhaus des Eigentümers befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Fl.St. 102, Gemarkung Dürrbrunn. Der erzeugte Strom soll über ein Kabel von der Scheune zum Wohnhaus geleitet werden. Hierbei überspannt die Freileitung die gemeindliche Straßenverkehrsfläche „Melmberg“. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 BayBO sind Solarenergieanlagen auf Dach- und Außenwandflächen als verfahrensfreie Bauvorhaben definiert.

 

Im vorgenannten Fall wird jedoch zudem eine öffentliche Gemeindestraße mit einer elektr. Freileitung überspannt. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer der PV-Anlage zu schließen. U.a. sind im Vertrag die Haftung bei einem Schadensfall sowie Bedingungen zur Verkehrssicherheit (z.B. mind. Durchfahrtshöhe von 4,50 m) zu bestimmen. Im § 32 Abs. 1 StVZO darf die Fahrzeughöhe max. 4,00 m nicht übersteigen. Diese und weitere Sachverhalte sind in dem Vertragswerk zu berücksichtigen.

 

Herr 1. Bürgermeister Riediger zeigt am Beamer Bilder des Vorhabens. Es wird ausführlich diskutiert, u. a. über die Lage der bereits bestehenden Freileitung und die Situierung der geplanten Leitung. Hierbei kristallisiert sich der Wunsch nach zusätzlichen Fotos heraus. Diese sollen v. a. die bestehende Leitung zeigen, auch um zu sehen, ob und wo die geplante Leitung an diese anschließen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum besseren Verständnis des Gemeinderates die genaue Lage und Art und Weise der Leitung festzustellen, d. h. mit dem Eigentümer bzw. Betreiber der zukünftigen Solaranlage abzustimmen und in der nächsten Sitzung wieder -mit Bildern- vorzustellen.