Sitzung: 23.03.2017 2017/GR/055
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, –mit der vorgelegten Planung– für die Kinderkrippe 12 Plätze und für den Kindergarten 42 Plätze anzuerkennen.
Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) sieht in Artikel 7 Satz 1 vor, dass die Gemeinden darüber „entscheiden“, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.“
In Satz 5 haben die Gemeinden „die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren“.
Für die anstehende Entscheidung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus
des „Kinderhauses St. Josef“ in Unterleinleiter wurde ein Bedarfsplan erstellt.
Dem Bedarfsplan liegt eine fachliche Empfehlung der Fachberatung und –aufsicht für Kindertageseinrichtungen des Landratsamtes Forchheim bei.
Im vorliegenden Fall geht es darum, dass der Gemeinderat die vorhandenen und geplanten Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt und anerkennt.
Nach § 45 SGB VIII werden dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Rahmen einer sogenannten Betriebserlaubnis eine maximale Anzahl von Plätzen genehmigt. Diese maximale Grenze darf an 10 Monaten im Jahr mit 10 % überschritten werden. Die Betreuungsquote von Kindern im Kindergartenalter lag 2016 im Landkreis Forchheim bei über 95 %.
Der aktuelle Bestand im Kinderhaus St. Josef in Unterleinleiter stellt sich folgendermaßen dar:
42 Plätze derzeit vorhanden – Betriebserlaubnis: 50 Kinder:
Davon Kinderkrippe - 12 Plätze
KiGa - 30 Plätze
Laut Einwohnermeldeamt existieren in der Gemeinde derzeit folgende Kinder:
Altersverteilung (Stand 31.12.16)
· 0 < 1 Jahr 12 Kinder
· 1 < 2 Jahre 13 Kinder
· 2 < 3 Jahre 8 Kinder
· 3 < 4 Jahre 12 Kinder
· 4 < 5 Jahre 7 Kinder
· 5 < 6 Jahre 6 Kinder
·
6 – Einschul. 2 Kinder
Insgesamt 60 Kinder
Für die nächsten 10
Jahre hat die Verwaltung – gemeinsam mit dem Landratsamt – eine Prognose des zu
erwartenden Bedarfs erstellt (sog. Bedarfsplan).
Dieser sieht die
bestehende Anzahl von 12 Plätzen für die
Kinderkrippe und 42 Plätzen (30 bestehende und 12 zusätzlich geplante
Plätze) für den Kindergarten (3 – 6
1/2 Jahre) vor.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0