Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben.


Der Vorsitzende teilt mit, dass das beantragte Bauvorhaben, welches nach § 34 BauGB zu behandeln ist, bereits errichtet wurde und der Gemeinderat zudem in seiner Sitzung am 22.09.2016 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hatte.

 

Mit Schreiben vom 01.02.2017 wurde der Antragsteller jedoch vom Landratsamt informiert, dass der Anbau abstandsflächenpflichtig ist, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht und der eingereichte Bauantrag keinen Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen enthält. Das LRA führt weiterhin aus, dass die Ausnahmeregelungen für bestimmte bauliche Anlagen nach Art. 6 Abs. 8 und 9 BayBO hier nicht greifen. Der Antragsteller hat die geforderten Unterlagen, Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen, in dreifacher Form bei der VG Ebermannstadt eingereicht. Die Unterschriften der betroffenen Nachbarn wurden nicht eingeholt.

 

Aus dem Gremium wurde Verwunderung darüber geäußert, dass man erneute das gemeindliche Einvernehmen erteilen soll, obwohl dies bereits vorliegt. Zudem wurde Unverständnis darüber verlautbart, dass der Beschlussvorschlag eine Befreiung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung vorsieht, da das Instrument einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nur bei bauplanungsrechtlichen Fragen existiere, nicht jedoch im Bauordnungsrecht.

 

Aufgrund des Diskussionsverlaufs wurde der Beschlussvorschlag geändert.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0