Sitzung: 11.05.2017 2017/SVA/025
Beschluss:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist nach der Kenntnisnahme durch das Landratsamt Forchheim im Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt und der Stadt Waischenfeld zu veröffentlichen.
Ausgangssituation:
1. Auslastung der Mittagsbetreuung Ebermannstadt
a. Auslastung im Schuljahr 2017 / 2018
Derzeit liegen Anmeldungen von 101 Schülern vor. Dies stellt gegenüber
dem Vorjahr eine Steigerung von 17 Schülern dar. Von einem weiteren Zuwachs im
Verlauf der nächsten Monate ist auszugehen, da im Bereich der Mittagsbetreuung
kein fester Anmeldeschluss besteht. Zudem werden auch nach Beginn des
Betreuungsjahres üblicherweise zusätzliche Kinder aufgenommen. Eine solch hohe
Nachfrage kann mit der bisher bestehenden Gruppenzahl nicht befriedigt werden.
Details entnehmen Sie den im Anhang enthaltenen Aktennotizen vom
04.04.2017 und 05.05.2017.
b. Auslastung in den Schuljahren 2019 / 2020 und 2021 / 2021
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Leiterin der Mittagsbetreuung eine
Prognose bis zum Jahr 2021 erstellt. Dieser zufolge wird der Bedarf auch in
diesen Jahren nicht abnehmen (Einzelheiten vgl. Anlage).
2. Lösungsansatz
Die genannten Kinderzahlen können nur durch eine zusätzliche Gruppe
betreut werden. Hierzu ist ein weiterer Raum und zusätzliches Personal von Nöten.
Die Schule ist bereit, einen Raum im Grundschultrakt zur Verfügung zu stellen,
der bisher als Differenzierungsraum für Religion oder JEKI genutzt wurde. Nach
Mitteilung von Frau Trautner, Leiterin des Schülerzentrums, sind zur Deckung
des Betreuungsbedarfes für das kommende Schuljahr ein(e) Erzieher/in mit
durchschnittlich 21,8 Wochenstunden und ein(e) Pfleger/in mit durchschnittlich
14,8 Wochenstunden einzustellen. Die Kommazahlen resultieren dabei aus der
Notwendigkeit, die Ferienzeiten zu berücksichtigen, da diese den üblichen
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers überschreiten.
Zusätzliches Personal kann jedoch nur eingestellt werden, wenn dies der
Stellenplan vorsieht. Der genannte zusätzliche Bedarf ist im Stellenplan des
Haushaltsjahres 2017 nicht eingeplant. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften
(KommZG und Gemeindeordnung) sind Einstellungen, die im Stellenplan nicht
vorgesehen sind, nur möglich, wenn der Stellenplan im Rahmen einer
Nachtragshaushaltssatzung entsprechend angepasst wird.
Stellenplan (bisher) 6,52
Stellen
Stellenplan (neu) 8,46
Stellen
Darin sind enthalten:
Stellenanteil Erzieher/in
unter Berücksichtigung des Ferienüberhanges 0,56
Stelle
Stellenanteil Pfleger/in
unter Berücksichtigung des Ferienüberhanges 0,38 Stelle
Unabhängig von dem geschilderten Mehrbedarf im Bereich der
Mittagsbetreuung empfiehlt die Verwaltung, ab sofort in den Stellenplan des
Schulverbandes einen gewissen Puffer für mögliche unvorhergesehene
Entwicklungen einzuarbeiten. Dies würde es ermöglichen, auf eventuelle
Veränderungen während des Schuljahres, die sich z.B. im Bereich der offenen
Ganztagsschule ergeben könnten, zu reagieren ohne hierfür eine Sitzung
einberufen zu müssen. Die Verwaltung hat daher im Stellenplan zusätzlich eine
halbe Stelle als Erzieher/in und eine halbe Stelle als Pfleger/in
berücksichtigt. Die hierdurch gewonnene Flexibilität käme allen Gemeinden
gleichermaßen zugute.
3. Finanzierung:
a. Höhe der Kosten
Die Kosten für die zusätzlichen Mitarbeiter betragen einschl. AG-Anteil
an der Sozialversicherung ca. 16.200,00 €. Des Weiteren ist der zusätzliche
Raum zu möblieren; dafür sind max. 7.500,00 € einzuplanen. Die Nutzung des
Raumes dagegen verursacht keine Kosten.
Aufgrund der zusätzlichen Personalkosten von 16.200,00 € und die darin
begründete Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages um 400,00 € betragen die
Mehrkosten im Verwaltungshaushalt 16.600,00 €. Zur Finanzierung dieser Mittel
werden die Ansätze für Betreuungsgebühren, die Zuwendungen vom Freistaat Bayern
und die Umlage zur Mittagsbetreuung wie folgt erhöht:
Betreuungsgebühren 0.2990.1190
3.000,00 €
Zuwendung verl. Gruppe 0.2990.1710
3.600,00 €
Umlage Mittagsbetreuung 0.2990.1720 10.000,00 €
Im Ergebnis erhöht sich also der gesamte Aufwand für die
Mittagsbestreuung um 10.000,00 €, da von den Gesamtkosten in Höhe von 16.600,00
€ 3.600,00 € der Freistaat bezahlt und 3.000,00 € durch Gebühren gedeckt
werden.
b. Kostentragung
Für die Mittagsbetreuung gibt es eine „eigene“ Umlage. Diese richtet sich nicht nach einem festen Schlüssel, sondern wird jährlich angepasst, je nachdem wie viele Kinder aus welcher Gemeinde betreut werden. Die genannten Personalkosten zahlen also nur diejenigen Gemeinden, deren Kinder auch betreut werden und auch nur in diesem Umfang. Von den genannten 101 Schülern entfallen jeweils 1 auf die Gemeinden Waischenfeld, Kirchehrenbach und Sassanfahrt, 3 Kinder auf die Gemeinde Wiesenttal und 94 Kinder auf die Stadt Ebermannstadt.
Die notwendigen Mittel für die Möblierung des neuen Raumes in Höhe von
7.500,00 € werden aus der allgem. Rücklage entnommen, da diese Möbel keine
fachspezifischen Anschaffungen der Mittagsbetreuung sind, können diese – sollte
der Betreuungsbedarf in dieser Form nicht mehr bestehen – in anderen
Klassenzimmern verwendet werden.
4. Abbildung in Haushalts- und Finanzplanung:
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Stellenplan und Rücklagenübersicht ist als Anlage beigefügt.
Die Ansätze des Finanzplanes 2018 – 2020 werden entsprechend der
aktuellen Vorgaben angepasst.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Die
Vorsitzende erläutert Hintergründe zum Tagesordnungspunkt. Anschließend übergibt
Fr. Meyer das Wort an Herrn Kah, der ergänzende Ausführungen macht. Danach
erläutert der Kämmerer u.a. das System der Finanzierung des Schulverbandes, das
auf den fünf Säulen „Zuführungen vom Verwaltungshaushalt“, „Zuwendungen des
Freistaates“, „Investitions- umlage“, „Rücklage“ und
„Kreditaufnahme/Umschuldung“ basiert, am Beamer. Hierbei geht er auch auf die
Verteilung der durch die zusätzliche Gruppe verursachten Mehrausgaben und
Mehreinnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre ein, zumal nicht nur der
Haushalt des Jahres 2017 betroffen ist, sondern auch die sog. Finanzplanung.
Weiter
beantwortet Herr Krippel Fragen und führt hierbei aus, dass die Gruppenzahl von
sieben auf acht steigen wird und dass das rechtzeitige Stellen eines Förderantrages
vor Maßnahmenbeginn noch möglich ist. Ferner teilt er mit, dass die Gebühr für
die (verlängerte) Mittagsbetreuung 51,00 € pro Kind beträgt und dass die letzte
Gebührenerhöhung erst kürzlich erfolgt ist.
Auf
Nachfrage erläutert der Kämmerer, dass sieben der in der Mittagsbetreuung zu
betreuenden Kinder nicht aus dem Verbandsgebiet stammen, diese jedoch eine Schule
im Verbandsgebiet besuchen. Zudem bejaht er die Frage, ob die Umlage für die Mittagsbetreuung
auch in künftigen Jahren steigt, zumal die zusätzliche Gruppe auch in
Folgejahren benötigt wird. Dieser Anstieg der Umlage betrifft jedoch nur
diejenigen Gemeinden, deren Schüler auch in der Mittagsbetreuung betreut
werden, da die Umlage für die Mittagsbetreuung von der allgemeinen Umlage zu
unterscheiden ist.
Abschließend
spricht die Vorsitzende den Themenkomplex „offene Ganztagsbetreuung“ an.
Seitens der Elternschaft wird der Wunsch nach deren Einführung bisher eher verhalten
geäußert. Es schließt sich eine kurze Diskussion über Vor- und Nachteile der
offenen Ganztagsbetreuung aus Sicht von Nutzern und Kommunen an. Die Verbandsmitglieder
sind sich darüber einig, dass zunächst die Erfahrungen anderer Schulen mit dieser
Betreuungsform aufmerksam beobachtet werden sollen. Zudem ist die Entscheidung
über deren Einführung oder Nichteinführung maßgeblich von und mit dem neuen
Schulleiter zu treffen, der seinen Dienst zum Schuljahreswechsel 2017 / 2018
antreten wird.
Abstimmungsergebnis: 7 : 0