Beschluss:

Der Schulverbandsausschuss beschließt die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des Stellenplanes.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung ist nach der Kenntnisnahme durch das Landratsamt Forchheim im Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt und der Stadt Waischenfeld zu veröffentlichen.


Ausgangssituation:

1. Auslastung der Mittagsbetreuung Ebermannstadt

 

a. Auslastung im Schuljahr 2017 / 2018

Derzeit liegen Anmeldungen von 101 Schülern vor. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 17 Schülern dar. Von einem weiteren Zuwachs im Verlauf der nächsten Monate ist auszugehen, da im Bereich der Mittagsbetreuung kein fester Anmeldeschluss besteht. Zudem werden auch nach Beginn des Betreuungsjahres üblicherweise zusätzliche Kinder aufgenommen. Eine solch hohe Nachfrage kann mit der bisher bestehenden Gruppenzahl nicht befriedigt werden.

 

Details entnehmen Sie den im Anhang enthaltenen Aktennotizen vom 04.04.2017 und 05.05.2017.

 

b. Auslastung in den Schuljahren 2019 / 2020 und 2021 / 2021

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Leiterin der Mittagsbetreuung eine Prognose bis zum Jahr 2021 erstellt. Dieser zufolge wird der Bedarf auch in diesen Jahren nicht abnehmen (Einzelheiten vgl. Anlage).

 

 

2. Lösungsansatz

Die genannten Kinderzahlen können nur durch eine zusätzliche Gruppe betreut werden. Hierzu ist ein weiterer Raum und zusätzliches Personal von Nöten. Die Schule ist bereit, einen Raum im Grundschultrakt zur Verfügung zu stellen, der bisher als Differenzierungsraum für Religion oder JEKI genutzt wurde. Nach Mitteilung von Frau Trautner, Leiterin des Schülerzentrums, sind zur Deckung des Betreuungsbedarfes für das kommende Schuljahr ein(e) Erzieher/in mit durchschnittlich 21,8 Wochenstunden und ein(e) Pfleger/in mit durchschnittlich 14,8 Wochenstunden einzustellen. Die Kommazahlen resultieren dabei aus der Notwendigkeit, die Ferienzeiten zu berücksichtigen, da diese den üblichen Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers überschreiten.

 

Zusätzliches Personal kann jedoch nur eingestellt werden, wenn dies der Stellenplan vorsieht. Der genannte zusätzliche Bedarf ist im Stellenplan des Haushaltsjahres 2017 nicht eingeplant. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (KommZG und Gemeindeordnung) sind Einstellungen, die im Stellenplan nicht vorgesehen sind, nur möglich, wenn der Stellenplan im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung entsprechend angepasst wird.

 

Stellenplan (bisher)                                               6,52 Stellen

Stellenplan (neu)                                          8,46 Stellen

Darin sind enthalten:


Stellenanteil Erzieher/in
unter Berücksichtigung des Ferienüberhanges       0,56 Stelle

 

Stellenanteil Pfleger/in

unter Berücksichtigung des Ferienüberhanges       0,38 Stelle

 

Unabhängig von dem geschilderten Mehrbedarf im Bereich der Mittagsbetreuung empfiehlt die Verwaltung, ab sofort in den Stellenplan des Schulverbandes einen gewissen Puffer für mögliche unvorhergesehene Entwicklungen einzuarbeiten. Dies würde es ermöglichen, auf eventuelle Veränderungen während des Schuljahres, die sich z.B. im Bereich der offenen Ganztagsschule ergeben könnten, zu reagieren ohne hierfür eine Sitzung einberufen zu müssen. Die Verwaltung hat daher im Stellenplan zusätzlich eine halbe Stelle als Erzieher/in und eine halbe Stelle als Pfleger/in berücksichtigt. Die hierdurch gewonnene Flexibilität käme allen Gemeinden gleichermaßen zugute.

 

 

3. Finanzierung:


a. Höhe der Kosten

Die Kosten für die zusätzlichen Mitarbeiter betragen einschl. AG-Anteil an der Sozialversicherung ca. 16.200,00 €. Des Weiteren ist der zusätzliche Raum zu möblieren; dafür sind max. 7.500,00 € einzuplanen. Die Nutzung des Raumes dagegen verursacht keine Kosten.

 

Aufgrund der zusätzlichen Personalkosten von 16.200,00 € und die darin begründete Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages um 400,00 € betragen die Mehrkosten im Verwaltungshaushalt 16.600,00 €. Zur Finanzierung dieser Mittel werden die Ansätze für Betreuungsgebühren, die Zuwendungen vom Freistaat Bayern und die Umlage zur Mittagsbetreuung wie folgt erhöht:

Betreuungsgebühren                 0.2990.1190             3.000,00 €

Zuwendung verl. Gruppe           0.2990.1710             3.600,00 €

Umlage Mittagsbetreuung                   0.2990.1720           10.000,00 €

 

Im Ergebnis erhöht sich also der gesamte Aufwand für die Mittagsbestreuung um 10.000,00 €, da von den Gesamtkosten in Höhe von 16.600,00 € 3.600,00 € der Freistaat bezahlt und 3.000,00 € durch Gebühren gedeckt werden.

 

b. Kostentragung

Für die Mittagsbetreuung gibt es eine „eigene“ Umlage. Diese richtet sich nicht nach einem festen Schlüssel, sondern wird jährlich angepasst, je nachdem wie viele Kinder aus welcher Gemeinde betreut werden. Die genannten Personalkosten zahlen also nur diejenigen Gemeinden, deren Kinder auch betreut werden und auch nur in diesem Umfang. Von den genannten 101 Schülern entfallen jeweils 1 auf die Gemeinden Waischenfeld, Kirchehrenbach und Sassanfahrt, 3 Kinder auf die Gemeinde Wiesenttal und 94 Kinder auf die Stadt Ebermannstadt.

Die notwendigen Mittel für die Möblierung des neuen Raumes in Höhe von 7.500,00 € werden aus der allgem. Rücklage entnommen, da diese Möbel keine fachspezifischen Anschaffungen der Mittagsbetreuung sind, können diese – sollte der Betreuungsbedarf in dieser Form nicht mehr bestehen – in anderen Klassenzimmern verwendet werden.

 

 

4. Abbildung in Haushalts- und Finanzplanung:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Stellenplan und Rücklagenübersicht ist als Anlage beigefügt.

Die Ansätze des Finanzplanes 2018 – 2020 werden entsprechend der aktuellen Vorgaben angepasst.

 

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Die Vorsitzende erläutert Hintergründe zum Tagesordnungspunkt. Anschließend übergibt Fr. Meyer das Wort an Herrn Kah, der ergänzende Ausführungen macht. Danach erläutert der Kämmerer u.a. das System der Finanzierung des Schulverbandes, das auf den fünf Säulen „Zuführungen vom Verwaltungshaushalt“, „Zuwendungen des Freistaates“, „Investitions- umlage“, „Rücklage“ und „Kreditaufnahme/Umschuldung“ basiert, am Beamer. Hierbei geht er auch auf die Verteilung der durch die zusätzliche Gruppe verursachten Mehrausgaben und Mehreinnahmen auf die einzelnen Haushaltsjahre ein, zumal nicht nur der Haushalt des Jahres 2017 betroffen ist, sondern auch die sog. Finanzplanung.

Weiter beantwortet Herr Krippel Fragen und führt hierbei aus, dass die Gruppenzahl von sieben auf acht steigen wird und dass das rechtzeitige Stellen eines Förderantrages vor Maßnahmenbeginn noch möglich ist. Ferner teilt er mit, dass die Gebühr für die (verlängerte) Mittagsbetreuung 51,00 € pro Kind beträgt und dass die letzte Gebührenerhöhung erst kürzlich erfolgt ist.

 

Auf Nachfrage erläutert der Kämmerer, dass sieben der in der Mittagsbetreuung zu betreuenden Kinder nicht aus dem Verbandsgebiet stammen, diese jedoch eine Schule im Verbandsgebiet besuchen. Zudem bejaht er die Frage, ob die Umlage für die Mittagsbetreuung auch in künftigen Jahren steigt, zumal die zusätzliche Gruppe auch in Folgejahren benötigt wird. Dieser Anstieg der Umlage betrifft jedoch nur diejenigen Gemeinden, deren Schüler auch in der Mittagsbetreuung betreut werden, da die Umlage für die Mittagsbetreuung von der allgemeinen Umlage zu unterscheiden ist.

 

Abschließend spricht die Vorsitzende den Themenkomplex „offene Ganztagsbetreuung“ an. Seitens der Elternschaft wird der Wunsch nach deren Einführung bisher eher verhalten geäußert. Es schließt sich eine kurze Diskussion über Vor- und Nachteile der offenen Ganztagsbetreuung aus Sicht von Nutzern und Kommunen an. Die Verbandsmitglieder sind sich darüber einig, dass zunächst die Erfahrungen anderer Schulen mit dieser Betreuungsform aufmerksam beobachtet werden sollen. Zudem ist die Entscheidung über deren Einführung oder Nichteinführung maßgeblich von und mit dem neuen Schulleiter zu treffen, der seinen Dienst zum Schuljahreswechsel 2017 / 2018 antreten wird.


Abstimmungsergebnis: 7 : 0