Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Errichtung des Carports auf den Flurstücken 1495 und 1495/1 der Gemarkung Unterleinleiter das gemeindliche Einvernehmen.


Planbereich nach § 34 BauGB – Bauen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils

Geplant ist die Errichtung eines Carports mit Pultdach, welches an die bestehende KFZ-Werkstatt angebaut werden soll. Die Grundfläche beträgt ca. 70,5 m². Die obere Traufhöhe beträgt 3,90 m und bleibt somit unterhalb der Traufe der KFZ-Werkstatt. Der Carport wird auf einem bestehenden Kellergeschoss errichtet, deshalb sind auf nordöstlicher Seite zusätzliche Abstandsflächen nachzuweisen. Insgesamt ist eine Abstandsfläche von 6,00 m erforderlich. Die Abstandsflächen kommen teilweise auf dem Nachbargrundstück mit der Flurnr. 1496 zum Liegen. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit Unterschrift auf den Bauplänen die Übernahme der Abstandsflächen akzeptiert.

 

Durch den geplanten Carport sind keine negativen Beeinträchtigungen auf das Ortsbild zu erwarten. Das Gebot des Einfügens gemäß § 34 BauGB wird erfüllt. Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar. Planungsrechtlich stehen der Errichtung des Carports keine Bedenken entgegen.

 

Herr Bürgermeister Riediger reicht den Mitgliedern des Gemeinderats Fotos des bereits weit fortgeschrittenen Bauvorhabens durch. Zudem informiert er über Bedenken der Familie Philipp, die Eigentümerin der Flurstücke Nr. 1495 und Nr. 1498 ist. Diese vertritt die Einschätzung, es handle sich nicht um eine Carportanlage, sondern um eine Erweiterung der bestehenden Werkstatt. Weiterhin berichtet der Vorsitzende darüber, dass ein Nachbar an ihn mit den Bedenken herangetreten ist, dass seine Aussicht verbaut wird. Ein Bauplan wird benötigt, weil das Vorhaben höher als 3 Meter ist. In der Beratung wird unter anderem die benötigte Abstandsfläche thematisiert.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0