Sitzung: 22.11.2017 2017/SVA/024
Beschluss: beschlossen
Ausgangssituation:
Von der Verwaltung wurde der Haushaltsplan des
Schulverbandes Ebermannstadt für das Jahr 2018 aufgestellt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.805.300,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.091.500,00 €
ab.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2017 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl vermindert sich von bisher 549(Stichtag: 1.10.2016) auf
540 Schüler. Der Umlage sind 502 Schüler (Vorjahr: 508 Schüler) zuzurechnen.
Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:
Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2016: 328
Schülerzahl 1.10.2017: 326
Minderung: 2
Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2016: 43
Schülerzahl 1.10.2017: 45
Mehrung: 2
Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2016: 48
Schülerzahl 1.10.2017: 42
Minderung: 6
Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2016: 43
Schülerzahl 1.10.2017: 42
Minderung: 1
Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2016: 19
Schülerzahl 1.10.2017: 19
Minderung/Mehrung 0
Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2016: 27
Schülerzahl 1.10.2017: 28
Mehrung: 1
Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2016: 508
Stand 1.10.2017: 502
Minderung: 6
Schulverbund
Ebermannstadt-Kirchehrenbach:
Schülerzahl 1.10.2016: 24
Schülerzahl 1.10.2017: 17
Minderung: 7
Gastschüler:
Schülerzahl 1.10.2016: 17
Schülerzahl 1.10.2017: 21
Mehrung: 4
Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt lt. Stichtag 10.11.2017 512 Schüler, davon sind
128 Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die
Anzahlung der Musikschüler um 73 Schüler gesunken. Der Anteil an auswärtigen
Schülern beträgt 25 % (früher ca. 33%). Eine Umlage wird seit 2012 nicht mehr
erhoben.
2. Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt. Es sind dies:
a) allgemeine Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)
b) Umlage für Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)
c) Umlage für Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).
Dies wurde bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 festgelegt.
Die einzelnen Verwaltungsumlagen
entwickeln sich wie folgt:
a) allgemeine Schulverbandsumlage für Grund-
und Mittelschule
Die Verwaltungsumlage erhöht sich geringfügig um 4.300,00 € von bisher
1.761.000,00 € auf 1.765.300,00 €.
Die Erhöhung der Verwaltungsumlage beruht u. a. auf Tarifanpassungen, erhöhter
Unterhaltsaufwand und Jubiläum Musikschule. Die Umlage pro Schüler beträgt
3.516,53 €
b) Verwaltungsumlage Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung erhöht sich von bisher 67.900,00
€ auf 88.800,00 €.
Die Mehrung der Umlage ergibt aus dem erhöhten Personalbedarf, da die Anzahl der
betreuten Schüler von bisher 84 auf 101 gestiegen ist.
Der Betrag von 88.800,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler beträgt 879,21
€. Für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden liegt eine Kostenübernahmeerklärung
von einem Dritten vor.
c) Umlage für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung vermindert sich von bisher 42.400,00 € auf
40.000,00 €. Es werden im Schuljahr 2017/18 38 Kinder betreut (Vorjahr: 38)
Die Verminderung der Umlage ist darin begründet, dass der Zuschuss vom
Freistaat Bayern um 3.800,00 € erhöht wurde.
Der Betrag von 40.000,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt. Die Umlage pro Schüler beträgt 1.052,63 €
3. Investitionsumlage
Es wird keine Investitionsumlage erhoben. Die Ausgaben des
Vermögenshaushaltes werden durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
gedeckt. Bei den Ausgaben ist zu berücksichtigen, dass für die Anschaffung von
Kopierern und Druckern Mittel von 120.000,00 € eingestellt wurden. Ob
tatsächlich Geräte angeschafft oder wieder gemietet werden, wird eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung feststellen.
Die Deckung der ordentlichen Tilgung ist durch die Zuführung zum Vermögenshaushalt
gewährleistet.
4.
Schuldenstand
und Kreditaufnahme
a) Schuldenstand
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2017: 8.328.307,58
€
b) Kreditaufnahme
Für das Haushaltjahr 2018 ist keine Darlehensaufnahme veranschlagt.
c) Rücklage
Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2017: 189.013,05
€
Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 178.000,00 € veranschlagt.
5. Musikschule Ebermannstadt - Ansatz
Unterabschnitt 2922
Zur Reduzierung des Defizits wurde zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen, dass für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden nur noch Gruppenunterricht angeboten wird, es sein denn, die ungedeckten werden von einem Dritten übernommen.
Durch diese Maßnahme konnte der
starke Anstieg des Defizits gebremst werden, ab im Gegenzug ist die Anzahl der
Musikschüler gesunken.
6. Hallenbad Ebermannstadt - Ansatz
Unterabschnitt 5700
Seit 2013 bietet eine Schwimmschule außerhalb der Schulzeiten Kurse im
Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu, dass sich die Einnahmen erhöht
haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für die Allgemeinheit auf einen Tag
reduziert. Auf Grund dieser Reduzierung konnte die Personalkosten für die
Schwimmaufsicht deutlich gesenkt werden. In den Öffnungszeiten für die
Allgemeinheit wird die Aufsicht ebenfalls von der Schwimmschule übernommen. Ab
dem Kalenderjahr 2017 wurde die Gebühr von 61,00 € auf 63,00 € erhöht.
Für 2018 wurden die Mittel für den Unterhalt auf Grund der Erfahrungswerte der
letzten Jahre angepasst.
7.
Maßnahmen
im Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt 2018 sind folgende investive Maßnahmen eingeplant:
- Anschaffung eines kleinen Aufsitzmähers – 5.000,00 €
- neue Telefonanlage – 7.000,00 €
- neue Drucker u. Kopierer – 120.000,00 € (falls wirtschaftlicher als Miete)
- neue Ausstattung f. EDV-Raum – 20.000,00 €
- Bedarf Schulleitung – 20.000,00 €
-
Schallschutzmaßnahmen
8. Ausblick künftige Investitionen
Für 2020 ist die Sanierung des Hubbodens für das Hallenbad eingeplant. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Schulstraße in den nächsten Jahren saniert wird. Auf Grund der Ausbeitragssatzung der Stadt Ebermannstadt fallen für die Grund- und Mittelschule Ausbaubeiträge an.
Sachverhalt im
Sitzungsverlauf:
Anhand einer Präsentation stellt Kämmerer Wolfgang Krippel eine Zusammenfassung
des Haushaltes für den Schulverband Ebermannstadt für das Jahr 2018 vor. Dabei
wird u. a. die Personalsituation mit den entsprechenden Stellenplänen für die
Reinigungskräfte und Hausmeister, das Schülerzentrum und die Musikschule
dargelegt. Darüber hinaus werden die wichtigsten Einnahmen, aber auch die
investiven Maßnahmen mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten näher
erläutert.
Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Aufgrund des neuen Förderprogramms KIP-S (Förderprogramm für die Schulinfrastruktur) wird der bestehende Beschlussvorschlag um zwei weitere Beschlüsse ergänzt. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, für Maßnahmen zur Verminderung der Schallbelastungen in den Klassenzimmern und für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine mögliche Erweiterung des Schülerzentrums ein Büro zu beauftragen, um den entsprechenden Bewerbungsbogen bis Ende April 2018 bei der Regierung von Oberfranken vorlegen zu können.
Beschluss:
2. Der Schulverbandsausschuss beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für 2018 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung von neuen Druckern und Kopierer (veranschlagte Haushaltsmittel: 120.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Auch ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen den Finanzierungsmodellen Leasing und Neukauf analog der Forderung des BKPV vorzunehmen. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen. Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung einer neuen Telefonanlage (veranschlagte Haushaltsmittel: 7.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Anschaffung eines Aufsitzmähers (veranschlagte Haushaltsmittel: 5.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Auftrag für die Neuausstattung des EDV-Raumes (veranschlagte Haushaltsmittel: 20.000,00 €) zu vergeben. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens 3 Angebote einzuholen Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
7. Zur Vorbereitung des Bewerbungsbogens für den Förderantrag KIP-S (für Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Schule) wird die Verwaltung ermächtigt, ein Ing.-Büro zu beauftragen, welches die Schallimmissionen misst und beurteilt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden Maßnahmen zur Reduzierung der Schallbelastungen in den Klassenzimmern vorgeschlagen. Dabei ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens drei Angebote einzuholen. Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen.
8. Zur Vorbereitung des Bewerbungsbogens für den Förderantrag KIP-S (für Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Schule) wird die Verwaltung ermächtigt, ein Büro zu beauftragen, um eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung des Schülerzentrums zu erstellen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, den künftigen Bedarf des Schülerzentrums zu ermitteln. Bei der Beauftragung eines Büros ist der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es sind mindestens drei Angebote einzuholen. Über das Ergebnis der Auftragsvergabe ist der Schulverbandsausschuss in Kenntnis zu setzen. Falls notwendig, wird zu einer Sondersitzung geladen.
Die
Haushaltssatzung ist nach der Kenntnisnahme durch das Landratsamt Forchheim im
Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im Mitteilungsblatt des Marktes
Heiligenstadt und der Stadt Waischenfeld zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0