Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausgangssituation:

Die Bearbeitung der festgelegten Textziffern im Rahmen der Überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013 des Schulverbandes Ebermannstadt wurde dem Landratsamt Forchheim zur Prüfung vorgelegt. Diese hat die Prüfung für abgeschlossen erklärt.

 

Dabei wurden seitens der Verwaltung folgende Textziffern abgearbeitet:

 

TZ 1 – Erledigung früherer Prüfungsfeststellungen

 

TZ 1.2 – über den Haushalt werden verbandsfremde Aufgaben abgewickelt

(Reinigungs- und Hausmeisterdienst von städtischen Objekten – Vorschlag BKPV; Musikschule einschl. JEKI-Unterricht an der Grundschule)

 

TZ 1.3 – bei der Zahlstelle Musikschule werden haushaltsrechtliche Vorschriften nicht beachtet

(Sparbuch f. Leiter der Musikschule für Anschaffungen – bereits aufgelöst, Anschaffungen werden über den Haushalt verbucht)

 

TZ 1.5 – Kostenvergleich Miete/Kauf nicht vorgenommen

(wird 2018 vorgenommen)

 

TZ 1.6 – Telefongebührenregelung fehlt

(keine Privatnutzung der dienstlichen Handys, daher keine Regelung notwendig)

 

TZ 1.8 – Arbeitszeit und Überstunden Schulhausmeister sind nicht tarifgerecht geregelt

(Änderung der Dienstvereinbarung, pauschalierte Auszahlung der Rufbereitschaft, Einsatz von Fremdpersonal zur Vermeidung von zusätzlichen Mehrarbeitsstunden und Verstößen gegen die Arbeitsschutzverordnung, angeordneten Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgebaut)

 

TZ 2 – Finanzierung einer außerplanmäßigen Tilgung über Kassenkredite

(Buchung auf Verwahrkonto – Auflösung des Verwahrkontos und Buchung in den Haushalt)

 

TZ 3 – der Höchstbetrag der Kassenkredite nach der Haushaltssatzung wurde überschritten

(Kontrolle des Kreditrahmens)

 

TZ 4 – Soll-Fehlbeträge wären möglichst zu vermeiden

(seit 2014 keine Ausweisung eines Fehlbetrages)

 

TZ 5 – unterlassene Veranschlagung Sollfehlbetrag aus 2012 im Haushaltsplan 2014 (Sollfehlbetrag 2012 in 3 Raten veranschlagt, die richtige Veranschlagung 2015 umgesetzt)

 

TZ 6 – fehlende Zustimmung der Rechtsaufsicht zur Übernahme des Sachaufwands für die Grundschule Ebermannstadt

(lt. Rechtsaufsicht sind gefasste Beschlüsse ausreichend)

 

TZ 7 – für den öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad wäre die Besorgung von Kassengeschäften durch eine Stelle außerhalb der Verwaltung noch vertraglich zu regeln (Abschluss einer vertraglichen Regelung)

 

TZ 8 – die Entlastung der Jahresrechnungen ab 2010 steht noch aus

(nachgeholt am 01.12.2015)

 

Sachverhalt im Sitzungsverlauf:

Kämmerer Wolfgang Krippel stellt die Abarbeitung der einzelnen Textziffern kurz vor. Der ausführliche Abarbeitungsbericht war der Beschlussvorlage beigefügt. Nachfragen werden keine gestellt. Die Übersicht der Textziffern mit Bearbeitungshinweisen ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Beschluss:

Der Schulverbandsausschuss nimmt dies zur Kenntnis.