Sitzung: 23.11.2017 2017/GR/062
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Die im Rechnungsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Der Entlastung wird zugestimmt.
Niederschrift und
Beschluss über Feststellungen
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss am 19.09.2017 durchgeführt. Die Niederschrift über
die örtliche Prüfung wurde bekanntgegeben. Die Textziffern wurden behandelt. Die
im Rechnungsjahr angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden
nachträglich genehmigt. Somit wäre die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr
2016 noch festzustellen und der Entlastung zuzustimmen.
Das Rechnungsjahr
2016 schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
1.851.361,73 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
1.851.361,73 € |
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
574.617,92 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
574.617,92 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
Gesamtsumme der
Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste: |
22.462,88 € |
Haushaltseinnahmereste: |
45.172,00 € |
Haushaltsausgabereste: |
157.738,87 € |
In den
Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
0,00 € |
Zuführung vom Vermögenshaushalt |
66.060,40 € |
Entnahme Rücklage (geplant: 180.200,00 €) |
315.997,19 € |
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Herr Bürgermeister Riediger hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.