Sitzung: 23.11.2017 2017/GR/062
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS – EWS ) der Gemeinde Unterleinleiter vom 16.01.2013 zu erlassen.
Ausgangslage:
In der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2017 hat Kämmerer Wolfgang Krippel die Gebührenkalkulation 2018 - 2021 vorgestellt. Die Durchführung der Gebührenkalkulation wurde vom Büro Dr. Schulte & Röder Kommunalberatung vorgenommen, die auch den Anlagenachweis neu erstellt hat.
Vorgehensweise zur
Gebührenkalkulation 2018-2021:
a) Feststellung des Überschusses bzw. der Unterdeckung aus dem letzten Kalkulationszeitraum 2014 - 2017
b) Festlegung der Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2018 – 2021
c) Möglichkeit der Bildung einer Sonderrücklage
d) Berechnung des neuen Gebührensatzes
a) Feststellung des Überschusses bzw. der
Unterdeckung aus dem letzten Kalkulationszeitraum 2014 – 2017
Der Kalkulationszeitraum 2014 – 2017 weist zum Stichtag 31.12.2017 einen
Überschuss in Höhe von 44.396,15 € aus, der entsprechend begründet wurde. Der bestehende
Überschuss aus dem letzten Kalkulationszeitraum in Höhe von 44.396,15 € soll in
voller Höhe im neuen Kalkulationszeitraum übertragen werden.
b) Festlegung der Einnahmen und Ausgaben für
die Jahre 2018 – 2021
Bei den Einnahmen werden die Einkünfte angerechnet, die nicht auf Grund der
Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) anfallen. Dies ist der Straßenentwässerungsanteil
der Gemeinde Unterleinleiter.
Bei der Festlegung der Ausgaben für den Zeitraum 2018-2021 ist die Grundlage
der Finanzplan der Gemeinde Unterleinleiter. Dabei sind u. a. die Kosten für
die Einleitung des Abwassers in die Kläranlage Ebermannstadt, die notwendigen
Bauhofstunden, die Unterhaltskosten für das Leitungsnetz und die Betriebskosten
enthalten.
Der Mittelwert für den Kalkulationszeitraum beträgt unter Berücksichtigung des
Überschusses 97.557,34 €.
c) Möglichkeit der Bildung einer
Sonderrücklage
Zusätzlich besteht optional die
Möglichkeit, Zuführungen an eine Sonderrücklage für die
Entwässerungseinrichtung zu bilden. Diese zweckgebundene Sonderrücklage kann in
Zukunft u. a. wie folgt eingesetzt werden:
- um mögliche Gebührenschwankungen bei den nächsten Gebührenkalkulationen auszugleichen
-
um Sanierungs- oder Investitionsmaßnahmen
durchzuführen, ohne dass Gebühren entsprechend angepasst oder Beiträge erhoben
werden müssen.
Der
Zuführungsbetrag errechnet sich nach der Abschreibung auf das zuwendungsfinanzierte
Anlagevermögen und die Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert.
Der Gesamtbetrag der max. möglichen Zuführungssumme beträgt 19.757,25 €.
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Büros beschlossen, einen Zuführungsbetrag
in Höhe von 10.944,35 € zu erheben.
d) Berechnung des neuen Gebührensatzes
Der Gebührensatz wird berechnet aus dem Mittelwert aller Einnahmen und Ausgaben
der Jahre 2018 - 2021 unter Berücksichtigung des Überschusses aus dem letzten
Kalkulationszeitraum. Der Differenzbetrag des Mittelwertes wird durch die jährliche
Einleitungsmenge geteilt.
Auf Grundlage der Einleitungsmenge 2016 wird die Einleitungsmenge mit 47.400
cbm veranschlagt (Einleitungsmenge 2016: 47.368 cbm)
Berechnung: 108.501,69 € : 47.400 cbm = 2,29
€/cbm
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt.
1. Satzung
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
(BGS – EWS ) der Gemeinde Unterleinleiter
vom 24.11.2017
Aufgrund von Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die
Gemeinde Unterleinleiter folgende
1. Satzung
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der
Gemeinde Unterleinleiter
vom 16.01.2013
Art. 1
§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält
folgenden Wortlaut:
Die
Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge
der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den
angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Die Gebühr beträgt 2,29 € je
cbm Abwasser.
Art. 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Sachverhalt während des Sitzungsverlaufes:
Kämmerer Wolfgang Krippel stellt den Sachverhalt kurz vor. Ansonsten bestehen keine Nachfragen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0